Aktiver Anlegerschutz Aktuelle Informationen, rund um den Verbraucherschutz

ArchivMärz 2018

Weitere P&R-Gesellschaft meldet möglichen Forderungsausfall

Am 15. März 2018 haben drei P&R-Gesellschaften einen Insolvenzantrag gestellt. Nun hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Pflichtveröffentlichung einer weiteren P&R-Gesellschaft, der P&R Transport-Container GmbH, gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) bekannt gemacht.

Nach der P&R Insolvenz – Bündnis 90/Die Grünen fordern verstärkten Anlegerschutz

Wie bereits berichtet, haben am 15.03.2018 drei Tochtergesellschaften der P&R-Gruppe einen Insolvenzantrag gestellt. Von der Zahlungsunfähigkeit der drei Anbieter von Containerinvestments sind rund 51.000 Anleger betroffen, die rund 3,5 Milliarden Euro investiert haben. Damit könnte sich der Fall P&R zum größten Anlegerskandal der jüngeren Vergangenheit ausweiten.

Banker gehen fremd

Eigentlich könnte man meinen, dass Banker sich Geld bei der eigenen Bank leihen. Doch wie lange noch? Immer mehr Banker schließen ihre Kredite über Kreditportale ab. Das zeigen jetzt Daten des Kreditportals smava.

Fast jeder dritte Deutsche bekämpft hohe Heizkosten mit einer neuen Heizung

Beinahe jeder dritte Deutsche sieht in der Modernisierung seiner Heizung die beste Maßnahme, um Heizkosten einzusparen. Das geht aus einer Umfrage von Kantar Emnid im Auftrag des Flüssiggasversorgers Primagas hervor. Die Investition in eine moderne Anlage macht sich schließlich bereits nach wenigen Jahren bezahlt.

Bei der Dero Bank AG greift die Einlagensicherung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 14. März 2018 den Entschädigungsfall für die Dero Bank AG festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage war, sämtliche Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen.

Der Finanzdienstleister P&R Container meldet Insolvenz an

Die Nachrichten und Warnungen rund um die Firma P&R, Marktführer für Direktinvestitionen in Seecontainer, waren in den letzten Tagen und Wochen schon sehr beunruhigend. Inzwischen sind sie leider Realität geworden.

Teil-Kündigung teilweise möglich

Dass bei Mietverträgen auch eine Teilkündigung, beispielsweise nur der Garage ohne der Wohnung, möglich ist, entschied das Landgericht Bamberg.

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