Aktiver Anlegerschutz Aktuelle Informationen, rund um den Verbraucherschutz

ArchivJuli 2019

Scope SE & Co. KGaA – außerordentliche Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein, die stattfindet am Donnerstag, den 20. Juni 2019, um 10:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Scope SE & Co. KGaA
Lennéstr. 5, 10785 Berlin

Promos Consult: Wechsel in der Geschäftsführung

Torsten Friedel, seit 1. April 2015 Geschäftsführer mit Leitung des operativen Geschäftsfeldes SAP-Beratung, verlässt auf eigenen Wunsch das Berliner Beratungshaus Promos Consult. Als Nachfolger mit Expertise aus der Immobilienwirtschaft wurde Thoralf Beyer bestimmt.

Deka: Risikovorstand scheidet Mitte 2020 aus

Manuela Better, Risikovorstand der Deka Bank Deutsche Girozentrale und zuständig für Risikocontrolling, Wertpapier-Fondsrisikocontrolling, Marktfolge Kredit, Recht sowie Compliance, hat dem Verwaltungsrat mitgeteilt, dass sie ihren Ende Mai 2020 auslaufenden Vorstandsvertrag nicht verlängern möchte. Bis zu diesem Zeitpunkt wird sie ihre Aufgaben als Risikovorstand weiterhin wahrnehmen.

FinVermV verzögert sich weiter

Auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 28. Juni 2019 hat der Bundesrat die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) nicht behandelt. Darauf weist die Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft in einem Newsletter hin.

Fair Solutions muss Finanzportfolioverwaltung einstellen und abwickeln

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Fair Solutions e. K., Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdiensten, Leonberg und Bretten, mit Bescheid vom 12. Juni 2019 aufgegeben, die Finanzportfolioverwaltung sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens bei Detonation einer Weltkriegsbombe

Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Betreiber eines Recyclingunternehmens bzw. der Eigentümer des Betriebsgrundstücks nicht verschuldensunabhängig haften, wenn bei der Zerkleinerung eines Betonteils ein darin einbetonierter Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg detoniert.

Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens bei Detonation einer Weltkriegsbombe

Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Betreiber eines Recyclingunternehmens bzw. der Eigentümer des Betriebsgrundstücks nicht verschuldensunabhängig haften, wenn bei der Zerkleinerung eines Betonteils ein darin einbetonierter Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg detoniert.

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