Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Konrad Kruis wird am 11. Mai 2020 sein 90. Lebensjahr vollenden.
Er gehörte vom 16. November 1987 bis zum 28. September 1998 dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts an.
Konrad Kruis wurde in München geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen trat er im Jahre 1958 in die Bayerische Innere Verwaltung ein. Im Jahre 1960 wurde Konrad Kruis in die Bayerische Staatskanzlei berufen. Dort war er als Referent für die Bayerische Landesgesetzgebung und das Landesverfassungsrecht, als Generalsekretär des Landespersonalausschusses und später als Leiter der Abteilung für Gesetzgebung und Recht tätig. Seit dem Jahre 1978 war er ebenda Ministerialdirigent.
Während seiner Tätigkeit am Bundesverfassungsgericht wirkte Herr Konrad Kruis als Berichterstatter an zahlreichen bedeutenden Entscheidungen des Zweiten Senats mit, etwa an den Entscheidungen in Sachen „Kalkar II“ (BVerfGE 81, 310), „Schacht Konrad“ (BVerfGE 84, 25), „Rechtsschutz bei Durchsuchungen“ (BVerfGE 96, 27) und „Gefangenenentlohnung“ (BVerfGE 98, 169). Weitere wesentliche Entscheidungen, an denen Konrad Kruis beteiligt war, sind etwa das „Maastricht“-Urteil (BVerfGE 89, 155) sowie die Entscheidungen in Sachen „Out of Area“-Einsätze der Bundeswehr“ (BVerfGE 90, 286) und „Mauer-Schützen“ (BVerfGE 95, 96).
In Anerkennung seiner um Staat und Volk erworbenen besonderen Verdienste wurde Konrad Kruis vom Bundespräsidenten am 26. September 1998 mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband ausgezeichnet.