Aktiver Anlegerschutz Aktuelle Informationen, rund um den Verbraucherschutz

Blindpools bei Vermögensanlagen: BaFin veröffentlicht überarbeitetes Merkblatt und Checkliste

Click to rate this post!
[Total: 0 Average: 0]

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 30. Juni 2022 eine erweiterte Fassung ihres Merkblattes zum Verbot von Blindpools im Segment der Vermögensanlagen veröffentlicht. Darin hat sie die Stellungnahmen berücksichtigt, die bei der öffentlichen Konsultation eingegangen sind.

Wie die Aufsicht weiter mitteilt, enthält die Neufassung des Merkblatts einige Erleichterungen für die Anbieter von Vermögensanlagen. Mit einer zeitgleich publizierten Checkliste will die BaFin ihnen und den Hinterlegern zudem Hilfestellung geben.

Vermögensanlagen, bei denen das Anlageobjekt zum Zeitpunkt der Erstellung des Verkaufsprospekts oder der Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIBs) in den Fällen des § 2a Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) nicht konkret bestimmt ist (Blindpools), dürfen seit dem vom 17. August 2021 an geltenden Anlegerschutzstärkungsgesetz gemäß § 5b Abs. 2 VermAnlG nicht mehr öffentlich angeboten werden.

Die erweiterte Fassung des Merkblatts enthält neue Kategorien von Anlageobjekten, die sich in der Prüfungspraxis ergeben haben und die eine einheitliche Anwendung erforderlich machen. So hat die BaFin zum Beispiel eine Kategorie für Großmobilien eingeführt, wie etwa Packstationen, und eine Kategorie für den Onlinehandel von Kleinwaren. Die bisherigen Kriterien für einzelne Anlageobjekte hat die BaFin an einigen Stellen reduziert, um die Rechtsanwendung zu erleichtern. Das gilt insbesondere für die Kategorie Immobilien. Künftig ist es zur Einordnung als Blindpool beispielsweise nicht mehr erforderlich, Angaben zum Sanierungsstand, zu einer Grundbucheintragung oder zur bestehenden Vermietung inklusive Vermietungsstand zu machen. Bei der Kategorie Erneuerbare Energien müssen Anbieter, die bereits den konkreten Standort ihrer Anlagen kennen, künftig u.a. nur noch die konkrete Adresse angeben und nicht mehr gewisse Standortbedingungen.

Die BaFin hat in der neuen Fassung des Merkblatts auch bisher festgestellte Umgehungsversuche berücksichtigt. (DFPA/JF1)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

von wpservice
Aktiver Anlegerschutz Aktuelle Informationen, rund um den Verbraucherschutz

Archiv