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Langfristiger Vermögensaufbau statt „Sell in May“

Jedes Jahr im Mai wird die bekannte Regel zitiert: „Sell in May and go away.“ Die Börsenweisheit besagt, dass die sechs Sommermonate schlechtere Ergebnisse aufweisen als die sechs Wintermonate. Demnach müsste der Anleger seine Aktienbestände im Mai verkaufen und im November zurückkaufen.

Bleibt Deutschland der stabilste Immobilienmarkt Europas?

Bei der Suche nach den stabilsten europäischen Immobilienmärkten schauen Investoren meist zuerst nach Deutschland. In seinem jüngsten Researchreport geht der Investmentmanager TH Real Estate der Frage nach, ob Deutschland seine Position als einer der stabilsten Immobilienmärkte Europas im aktuellen Marktzyklus wird halten können.

Bund verklagt Berliner Mieter

„Ich bin verärgert und enttäuscht“, sagt der 52-jährige Michael Alvarez Kalverkamp aus Zehlendorf. Weil er der letzten Mieterhöhung seines Vermieters wegen des schlechten Zustandes seines Wohnhauses nicht zustimmen wollte, hat ihn der Eigentümer verklagt – so wie andere Mieter in der Wohnsiedlung.

Das ist der nächste Preistreiber beim Wohnungsbau

Die rund 800.000 Beschäftigten der Bauindustrie erhalten bald mehr Lohn. Das schlägt sich künftig in höheren Preisen für Häuser und Wohnungen nieder. Bauherren sollten jetzt eine wichtige Regel befolgen.

Commerzbank sieht sich auf Kurs

Die Commerzbank hat im ersten Quartal 2018 ihren Wachstumskurs fortgesetzt und die Umsetzung ihrer Strategie weiter vorangetrieben. In den Kundensegmenten Privat- und Unternehmerkunden sowie Firmenkunden hat die Commerzbank ihren Kundenstamm im ersten Quartal weiter vergrößert und befindet sich nach eigenen Angaben auf gutem Weg, ihre für das Jahr 2018 gesetzten Neukundenziele zu erreichen.

OLG Braunschweig – Musterverfahrensantrag – Volkswagen AG

Deka Investment GmbH gegen Volkswagen AG
hat der 3. Zivilsenat durch den Richter am Oberlandesgericht Dr. Hoffmann, den Richter am Oberlandesgericht Dr. Pansegrau und die Richterin am Landgericht Siegfried am 18. April 2018 beschlossen: Die Besorgnis der Befangenheit des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. Jäde und des Richters am Oberlandesgericht Stephan wird für unbegründet erklärt.

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