Der Kläger, ein eingetragener Verein, nimmt nach seiner Satzung Verbraucherinteressen war. Er begehrt von der beklagten Landesbausparkasse, es zu unterlassen, in ihren "Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB)" folgende Kündigungsklausel gegenüber Verbrauchern zu verwenden: