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P&R-Insolvenz: Landgericht entscheidet für Anleger

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Als erstes Gericht hat das Landgericht Karlsruhe (Az. 20 O 42/20) nun entschieden, dass der betreffende Anleger die Auszahlungen für seine insgesamt fünf Container behalten darf. Darauf weist Rechtsanwalt Guido Lenné in einem Beitrag auf der Internetplattform „www.anwalt.de“ hin.

Der Insolvenzverwalter hatte den Anleger auf Herausgabe der Zahlungen seitens der Containervertriebsgesellschaft verklagt – insgesamt rund 33.500 Euro, davon 15.000 Euro aus Mietzahlungen und circa 18.500 Euro aus dem Container-Rückkauf durch P&R. Die Auszahlungen waren vor der Insolvenz im März 2018 erfolgt. Das Geld gehöre jedoch in die Insolvenzmasse, so der Insolvenzverwalter.

Seit der P&R-Pleite wird laut Lenné eine Streitfrage heiß diskutiert, die auch in dem Verfahren vor dem Landgericht Karlsruhe zur Debatte stand. Es geht um den sogenannten Eigentumsübergang, also um die Frage, ob die Container überhaupt Eigentum der P&R-Anleger waren. Laut Insolvenzverwalter seien die Investoren niemals Besitzer der Container gewesen, sodass Mietzahlungen wie Rückkauf der Container unentgeltlich erfolgt seien. Der Investor habe dafür also keine Gegenleistung erbracht.

Doch die Richter in Karlsruhe sahen das laut Linné anders. Es komme nicht darauf an, ob die Investoren auch die Eigentümer der Container waren oder nicht. Von Bedeutung sei hingegen, dass die garantierte Miete unabhängig von dem vorgesehenen Eigentumserwerb vereinbart worden war. Es handele sich also um eine rein vertragliche Vereinbarung.

„Anleger, die in den vier Jahren vor der Insolvenz Auszahlungen von P&R erhalten haben, können nach diesem Urteil also durchaus darauf hoffen, dass sie die erhaltenen Auszahlungen vielleicht doch nicht zurückzahlen müssen“, so Rechtsanwalt Linné. (DFPA/TH1)

Quelle: Rechtstipps anwalt.de Guido Lenné

Die Anwaltskanzlei Lenné hat ihren Sitz in Leverkusen. Die Kanzlei ist bundesweit tätig.

www.anwalt-leverkusen.de

von wpservice
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