Aktiver Anlegerschutz Aktuelle Informationen, rund um den Verbraucherschutz

S Immo: Aktionäre stimmen gegen Aufhebung des Höchststimmrechts

Click to rate this post!
[Total: 0 Average: 0]

Nachdem sich die Immobilien-Investmentgesellschaft S Immo Anfang Juni 2021 gegen ein von Immofinanz veröffentlichtes Übernahmeangebot ausgesprochen hat (DFPA berichtete), ist nun die außerordentliche Hauptversammlung der S Immo der Empfehlung von Vorstand und Aufsichtsrat gefolgt und hat gegen die vorläufige Streichung des Höchststimmrechts votiert.

Dr. Bruno Ettenauer, CEO von S Immo, erklärt: „Wir sehen die Ablehnung der beantragten Satzungsänderung als ein Vertrauensvotum unserer Aktionäre und bedanken uns für die wichtige Rückenstärkung, die wir heute erhalten haben. Das Votum ist – insbesondere auch angesichts der vom Übernahmeangebot losgelösten Empfehlungen der internationalen Stimmrechtsberater – ein klarer Indikator, dass der gebotene Preis von 22,25 Euro pro Aktie bei weitem zu niedrig ist.“ Ettenauer bekräftigt: „Das Angebot spiegelt den Wert der Aktie und das wirtschaftliche Potenzial der S Immo AG einfach nicht wider.“

Durch das Stimmverhalten in der außerordentlichen Hauptversammlung ist eine wesentliche Bedingung des Übernahmeangebots der Immofinanz nicht erfüllt. Es liegt nun an der Bieterin, ob sie die Übernahmeabsicht aufgibt, auf den Eintritt der aufschiebenden Bedingung verzichtet oder das Angebot substanziell verbessert. „Unabhängig von einer eventuellen Nachbesserung des Offerts empfehlen wir allen Aktionären, mit der Entscheidung über eine eventuelle Annahme noch zuzuwarten. Wir veröffentlichen demnächst die externe Bewertung unseres gesamten Immobilienportfolios zum 30. Juni 2021. Die erfreuliche gesamtwirtschaftliche Entwicklung lässt vermuten, dass die Wertanalyse, die zum 30. April 2021 ein Wertsteigerungspotenzial von 85 Millionen aufwies, bei der Bewertung zum 30. Juni 2021 zumindest bestätigt oder sogar übertroffen werden wird. Erst danach können die Anteilseigner auf Basis der aktuellen Zahlen eine informierte Entscheidung treffen“, wendet sich Ettenauer an die Aktionäre.

Wenn die erforderliche Schwelle für die Annahme des Übernahmeangebots von 50 % der ausstehenden Aktien erreicht werden sollte, haben alle Aktionäre, die das Angebot innerhalb der ursprünglichen Annahmefrist nicht angenommen haben, das Recht, ihre Aktien der Bieterin innerhalb einer dreimonatigen Nachfrist zu denselben Bedingungen anzudienen (PUT-Option). Es besteht für die Aktionäre somit kein Druck, das Angebot vorschnell anzunehmen, wenn es den jeweiligen preislichen Vorstellungen nicht entspricht.

Die Alternative zur Übernahme hat CEO Ettenauer bereits klar vorgezeichnet: Im Stand-alone-Szenario plant Ettenauer, die Anteile an der Immofinanz AG und an der CA Immobilien Anlagen AG zu veräußern und die dadurch eingenommenen Mittel von voraussichtlich mehr als 500 Millionen Euro für den Ankauf von sofort ertragswirksamen Immobilien und für Projektenwicklungen zu verwenden. Die skizzierte Vorgehensweise sichert die Ertragsstärke sowie die kontinuierliche Dividendenfähigkeit und unterstützt gleichzeitig das Kurspotenzial von S Immo. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung S Immo

Die S Immo AG ist eine Immobilien-Investmentgesellschaft mit Sitz in Wien.

www.simmoag.at

von wpservice
Aktiver Anlegerschutz Aktuelle Informationen, rund um den Verbraucherschutz

Archiv