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Autorfactum

Investmentfonds

Wer nicht in Eigenregie einzelne Aktien oder bestimmte Anleihen kaufen möchte, kann stattdessen Anteile eines Investmentfonds erwerben.

Spezifikation für EbAV-Stresstest veröffentlicht

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA hat am 2. April die Spezifikationen für den Stresstest von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) veröffentlicht. Das ist der Startschuss für den dritten EbAV-Stresstest, über dessen Ergebnisse EIOPA im Dezember 2019 berichten wird.

Digitale Vermögensverwaltung „VTB Invest“ gestartet

Die VTB Direktbank, eine Zweigniederlassung der VTB Bank Europe (SE), hat ihre Produktpalette mit „VTB Invest“ um eine digitale Lösung für die Vermögensverwaltung erweitert. Diese ermögliche Kunden einen einfachen und kostengünstigen Zugang zu einem professionellen Portfoliomanagement.

Maxpool kooperiert mit der Deutschen Vorsorgedaten Bank

Der Finanzdienstleister Maxpool arbeitet künftig mit der Deutschen Vorsorgendatenbank (DVBD) zusammen. Die DVBD unterstützt Makler dabei, rechtlich einwandfreie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen für ihre Kunden zu erstellen. Die Vollmachten werden in einem zentralen Register hinterlegt, welches in Notfallsituationen von Krankenhäusern angefragt wird.

Wohnungswirtschaft kritisiert Grundsteuerkompromiss

Am 14. März 2019 haben sich die Finanzminister des Bundes und der Länder auf weitere Vereinfachungen des sogenannten Kompromissmodells zur Reform der Grundsteuer verständigt. Bundesfinanzminister Olaf Scholz wurde beauftragt, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten.

Pierre Kretzschmar Radebeul – Insolvent

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Pierre Kretzschmar, geb. 28.05.1976, Barkengasse 26, 01445 Radebeul
- wurde am 10.10.2018 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Bautzner Straße 102, 01099 DresdenTelefon geschäftlich: 0351 86275 0 Telefax: 0351 86275 10
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zu

Trustsfund untersteht nicht der Aufsicht der BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie „Trustsfund“ keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

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