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BaFin-Schlichtungsstelle: Tätigkeitsbericht 2018 veröffentlicht

Die Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihren Tätigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2018 veröffentlicht. Der Tätigkeitsbericht orientiert sich an den Vorgaben der Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV) sowie an der Verordnung über Informations- und Berichtspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

Bei Dachfonds drohen doppelte Gebühren

Was auf den ersten Blick als gute Alternative zu den teilweise recht teuren Vermögensverwaltungen von Banken erscheint, entpuppt sich unter dem Strich zumeist als teure Anlage.

Bei Dachfonds drohen doppelte Gebühren

Was auf den ersten Blick als gute Alternative zu den teilweise recht teuren Vermögensverwaltungen von Banken erscheint, entpuppt sich unter dem Strich zumeist als teure Anlage.

Bei Dachfonds drohen doppelte Gebühren

Was auf den ersten Blick als gute Alternative zu den teilweise recht teuren Vermögensverwaltungen von Banken erscheint, entpuppt sich unter dem Strich zumeist als teure Anlage.

Heubeck kündigt Veränderung im Vorstand an

Rainald Meyer wird neuer Vorstand des auf betriebliche Altersvorsorge spezialisierten Kölner Beratungsunternehmens Heubeck und verantwortet ab dem 1. Juli 2019 die Geschäftsbereiche Beratung und Administration.

Netfonds-Gruppe bietet digitale Vermögensanlage und erteilt Robo-Advisory Absage

Mit „Finfire Direct“ startet der Finanzdienstleister Netfonds-Gruppe eine Vermögensanlageplattform, über die alle Partner der Netfonds-Gruppe ihre Kunden komplett digital betreuen und Neukunden unmittelbar digital erfassen können. „Finfire Direct“ besteht aus einem digitalen Onboarding in die Vermögensverwaltung, einem Fondsshop, der den Online-Vertrieb von individuellen Fondsportfolios beinhaltet

Kleinwort Consulting kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der Kleinwort Consulting keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

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