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ArchivApril 2019

Verbot der kurzzeitigen Vermietung von Eigentumswohnungen nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer möglich

Gegenstand der heute verkündeten Entscheidung des für das Wohnungseigentumsrecht zuständigen V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (z.B. an Feriengäste) auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel durch Mehrheitsbeschluss verboten werden kann.

Bundesgerichtshof setzt Verfahren gegen Facebook wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht aus

Der unter anderem für Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute ein bei ihm anhängiges Verfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen Facebook wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in einem diesem vom Oberlandesgericht Düsseldor

REKA Bau GmbH – Insolvenzeröffnung

Über das Vermögen der REKA Bau GmbH, Oldenburger Straße 82, 26676 Barßel-Elisabethfehn (AG Oldenburg, HRB 150395), vertr. d.: Timm Wilts, Ahornstraße 21 a, 26847 Detern, (Geschäftsführer), ist am 03.04.2019 um 14:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Sachs-Immo-Concept GmbH – Insolvenzeröffnung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachs-Immo-Concept GmbH, Einsteinstraße 4, 01069 Dresden, Amtsgericht Dresden , Registergericht, Register-Nr. HRB 35952 vertreten durch den Geschäftsführer Martin Nieft

Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Zusammenbruch im Sportunterricht

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über Amtshaftungsansprüche eines (ehemaligen) Schülers wegen behauptet unzureichender Erste-Hilfe-Maßnahmen durch das Lehrpersonal des Landes Hessen anlässlich eines im Sportunterricht erlittenen Zusammenbruchs entschieden.

Investmentfonds

Wer nicht in Eigenregie einzelne Aktien oder bestimmte Anleihen kaufen möchte, kann stattdessen Anteile eines Investmentfonds erwerben.

Spezifikation für EbAV-Stresstest veröffentlicht

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA hat am 2. April die Spezifikationen für den Stresstest von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) veröffentlicht. Das ist der Startschuss für den dritten EbAV-Stresstest, über dessen Ergebnisse EIOPA im Dezember 2019 berichten wird.

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