Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung
Strafvollstreckungssache gegen Pape Samba Magatte FALL
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 534 IN 830/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der RRS - Rohstoff Recycling Sachsen GmbH.
Staatsanwaltschaft Bochum- Patrick Horst Krollmann Betrug
Vollstreckungsverfahren gegen Patrick Horst Krollmann
Tatvorwurf: Betrug u. a.
Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO
Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt- Ivelin Genadiev Ankov
Durch das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt ist am 07.05.2018 ein Urteil ergangen, das seit dem 15.05.2018 rechtskräftig ist. Gegen Ivelin Genadiev Ankov wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 6.481,29 Euro angeordnet.
Staatsanwaltschaft Bielefeld- Nevzat Kücük Geldwäsche
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld führt unter dem Aktenzeichen – 676 JS 69/19 – ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Nevzat Kücük, geb. 7.5.1968, der durch Urteil des Amtsgerichts Gütersloh Az. 3 Ds 676Js 69/19-881/19 vom 4.3.2020 wegen Geldwäsche verurteilt wurde.
Staatsanwaltschaft Bielefeld- Nevzat Kücük Geldwäsche
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld führt unter dem Aktenzeichen – 676 JS 69/19 – ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Nevzat Kücük, geb. 7.5.1968, der durch Urteil des Amtsgerichts Gütersloh Az. 3 Ds 676Js 69/19-881/19 vom 4.3.2020 wegen Geldwäsche verurteilt wurde.
Staatsanwaltschaft Bielefeld- Nevzat Kücük Geldwäsche
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld führt unter dem Aktenzeichen – 676 JS 69/19 – ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Nevzat Kücük, geb. 7.5.1968, der durch Urteil des Amtsgerichts Gütersloh Az. 3 Ds 676Js 69/19-881/19 vom 4.3.2020 wegen Geldwäsche verurteilt wurde.
Verfassungsmäßige Volksverhetzungsverurteilung wegen Bezeichnung als „frecher Juden-Funktionär“ und Boykottaufruf gegen jüdische Gemeinde
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 StGB richtete.
Verfassungsmäßige Volksverhetzungsverurteilung wegen Bezeichnung als „frecher Juden-Funktionär“ und Boykottaufruf gegen jüdische Gemeinde
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 StGB richtete.
Verfassungsmäßige Volksverhetzungsverurteilung wegen Bezeichnung als „frecher Juden-Funktionär“ und Boykottaufruf gegen jüdische Gemeinde
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 StGB richtete.